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Hausratversicherung
Egal, ob ein Sturm das Dach beschädigt hat, Einbrecher Ihre Wohnung ausgeräumt haben oder Sie nach einem Rohrbruch knöcheltief im Wasser stehen - die Hausratversicherung hilft weiter.

Eine Hausratversicherung lohnt sich erst, wenn die Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert hat. Sie ist daher meist weniger sinnvoll für Singles mit kleinem Haushalt, empfehlenswert dagegen in der Regel für Paare und Familien.
Kosten: Billig tut's völlig. Die Leistungen der Hausratversicherung sind fast überall gleich - die Preisunterschiede sind jedoch enorm. Deshalb erst vergleichen und dann unterschreiben. 

Standardleistungen: Einbruch incl. Folgeschäden, Leitungswasser-, Brand-, Explosions-, Sturm- und Hagelschäden; Fahrraddiebstahl (aus abgeschlossenen Räumen), Wertsachen (bis zu 20% des Hausratwerts). 

Überlegen Sie genau, ob Sie Zusatzangebote wirklich brauchen. Überspannungsschäden abzusichern macht Sinn. Glasversicherungen sind dagegen weniger ratsam, da sie Ersatz nur bei Totalschaden gewähren.

Der Wert des Hausrats steigt in der Regel im Laufe der Jahre. Bestimmen Sie den Gesamtwert regelmäßig und ändern Sie Ihre Police dementsprechend. Wer unterversichert ist, muss im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen. 

Wichtigste Kundenvorteile

Preisliste

Beschreibung              ZONE           Preis
Option 1 Zone. 1 1,50 %o
Option 2 Zone. 2 ab 1,50 %o
Option 3 Zone. 3 ab 2 %o

Besondere Bedingungen für die Hausrat – Versicherung ( VHB 92 Maxx - Deckung )

Mitversichert gelten:                                                                            Klausel

Überspannungsschäden durch Blitz im Rahmen der

Wasser aus Aquarien bis 500 l                                                                             7116

Implosionsschäden bis € 20.000,00

Feuernutzwärmeschäden im Rahmen der Versicherungssumme

Aus Wasserbetten bestimmungswidrig austretende Füllflüssigkeiten                         7116

Eine vorübergehende Gefahrerhöhung durch ein am Gebäude

Diebstahl aus Kraftfahrzeugen im Parkhaus

Diebstahl aus Kraftfahrzeugen im Rahmen der Außenversicherung

Der Inhalt häuslicher Arbeitszimmer ist bis € 20.000,00 mitversichert

Vom Versicherungsnehmer eingebrachte Gebäudebestandteile                                  7112

Reparaturkosten für die Einbruchmeldeanlage aufgrund eines

Einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis € 500,00

Sachverständigen und Obmannskosten a.e.R. bis € 10.000,00

Räuberische Erpressung

Überlassener Hausrat bzw. Gebäudebeschädigungen an vermieteten

Bewachungskosten nach einem Versicherungsfall bis € 2.000,00

Umzugskosten, wenn die Wohnung länger als 100 Tage unbewohnbar wird bis

Erhöhung der Entschädigungsgrenze für höherwertige Gegenstände auf 30%

Schäden an Kühl- und Gefriergut als Folge unvorhersehbarer Unterbrechung der

Klausel 7001 Gegenstände in Kraftfahrzeugen

In Erweiterung von § 5 VHB 92 wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen (§ 1 VHB 92), die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb Deutschlands durch aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber Kraftfahrzeuganhänger entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen oder Behältnisse des Fahrzeuges gleich.

2. Der Versicherer haftet nur, wenn nachweislich

der Schaden tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr eingetreten ist oder

das Kraftfahrzeug in einer abgeschlossenen Garage (Parkhäuser oder Tiefgaragen, die zur allgemeinen Benutzung offenstehen, genügen nicht) abgestellt waren oder

der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.

Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß § 19 Nr. 1 a-e VHB 92 sowie für Foto-, Film- und Videogeräte und deren Zubehör.

Die Entschädigung für den einzelnen Schadenfall ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, auf 1 % der Versicherungssumme, höchstens jedoch € 500,-- begrenzt.

Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, daß diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen.

Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.


T A R I F Z O N E N E I N T E I L U N G    Z U R     H A U S R A T V E R S I C H E R U N G

Tarifzone 1

01445 - 02999     09212 - 09669     56410 - 56479     70734 - 75449

03103 - 03139     29378 - 29499     56727 - 57648     76275 - 76709

03205 - 03253     31061 - 31099     58762 - 58849     76829 - 78739

04600 - 04639     33014 - 33039     59846 - 59969     79183 - 79879

04703 - 04749     35576 - 36469     63607 - 63639     82256 - 85469

04895 - 04938     37115 - 37699     63762 - 63785     86150 - 92729

06268 - 06348     38154 - 38388     63801 - 63939     93073 - 98749

06449 - 06578     38458 - 38899     64625 - 64759     99706 - 99998

06712 - 06725     39164 - 39179     66482 - 66509    06729 

39288 - 39649     66606 - 66649    06886 - 07429     66849 - 66999

07806 - 08648     54298 - 54689    53925 - 53949     67677 - 67829

09128                 55411 - 55779    56288 - 56291     69412 - 69518

Tarifzone 2

01067 - 01326     18246 - 18609     41812 - 42929     64807 - 65629

03042 - 03099     19205 - 19399     45525 - 45549     66111 - 66459

03149 - 03197     21244 - 21449     46325 - 46459     66538 - 66589

04509 - 04579     21614 - 21789     47533 - 47669     66663 - 66839

04643 - 04688     23701 - 23829     48143 - 49849     67059 - 67663

04758 - 04889     23879 - 23948     51545 - 51789     68159 - 69259

06179 - 06259     24103 - 24409     52134 - 53639     70173 - 70619

06366 - 06429     24768 - 24999     53879 - 53919     76131 - 76229

06618 - 06688     25524 - 27729     54290 - 54296     76726 - 76779

06727                 29221 - 29369     55116 - 55299     79098 - 79117

06749 - 06869     29525 - 29699     56068 - 56283     80331 - 82239

07545 - 07778     31008 - 31039     56294 - 56379     85521 - 85778

09111 - 09127     31134 - 32839     56564 - 56659     93047 - 93059

09130 - 09131     33098 - 34134     58089 - 58739     99084 - 99637

14476                 35390 - 35519     59063 - 59823

14513 - 14959     37073 - 37085     61118 - 61279

15306 - 15328     38100 - 38126     63571 - 63599

15907 - 16307     38440 - 38448     63654 - 63755

16775 - 16949     39104 - 39130     63791 - 63796

17109 - 17379     39218 - 39279     64283 - 64589

Tarifzone 3

04103 - 04469     17389 - 18239     25335 - 25499     50126 - 51519

06108 - 06132     19053 - 19089     27749 - 28879     52062 - 52080

10115 - 14473     19406 - 21228     30159 - 30989     53721 - 53859

14478 - 14482     21465 - 21529     40210 - 45481     60311 - 60599

14974 - 15299     22041 - 23689     44135 - 45481     61348 - 63549

15344 - 15898     23843 - 23869     45657 - 46286     65719 - 65936

16321 - 16767     23966 - 23999     46483 - 47509

17033 - 17099     24534 - 24649     47798 - 47929


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Aus Kostengründen können wir Angebote und Prospekte nur gebührenpflichtig versenden, für Kunden selbstverständlich kostenfrei!

Die einmalige Angebotsfindung für nur 15,- €.

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Copyright © 1998 Versicherungsmaklerbüro Lesch KG
Stand: 13. Juli 2007