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Krankenvers.

 

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Grundsätzlich gilt:

Alle derzeitigen Aussagen über KVs haben ein hohes Verfallsdatum.

Erst nach einem Ergebnis der zu Zeit laufenden Verhandlungen innerhalb der Grossen Koalition der Regierungsparteien CDU und SPD über die Neugestaltung des deutschen Gesundheitswesens lassen sich einigermaßen gesicherte Aussagen zur KV treffen.

Wer derzeit in die private KV wechselt, trifft eine Entscheidung fürs Leben. Denn in der Regel ist der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse versperrt.

Eigentlich sollte die letzte Gesundheitsreform unter anderem auch für niedrigere Krankenkassenbeiträge sorgen. Doch in der Praxis haben viele Versicherte davon nicht viel gemerkt. Nun hat die Stiftung Warentest 144 gesetzliche Krankenkassen verglichen - mit überraschendem Ergebnis: Gut und günstig - das geht!

Zwischen 12,9 und 15,7 Prozent ihres Monatseinkommens (brutto) zahlen deutsche Arbeitnehmer derzeit für die gesetzliche Krankenversicherung. Bundesweit ist gegenwärtig die IKK Bayern mit 15,7 Prozent am teuersten, am billigsten die BKK ATU mit 12,9 Prozent.
Achtung, Änderung!
Zum 1. Juli 2004 wird die BKK Conzelmann ihren Beitragssatz auf 12,9 Prozent erhöhen.
Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder einem Teil Nordrhein-Westfalens wohnt, kommt zumindest bis zum 1. Juli 2004 noch besser weg - hier verlangt die BKK Conzelmann bislang konkurrenzlos niedrige 12,2 Prozent.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (KV) - nicht jeder hat die Wahl. Nur wer monatlich mehr als 3.825 Euro brutto verdient, darf seine Krankenversicherung frei wählen.

Seit dem 1. Januar 2003 gilt diese neue Pflichtversicherungsgrenze: Bis zu einem Bruttogehalt von 3.825 Euro monatlich müssen Arbeitnehmer Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Außerdem wurde die Beitragsbemessungsgrenze von der Pflichtversicherungsgrenze abgekoppelt - die beträgt derzeit 3.450 Euro (bis 1.1. 2003: 3.375 Euro)

Billiger ist nicht unbedingt schlechter
Welche Leistungen die Krankenkassen ihren Versicherten anbieten müssen, ist gesetzlich geregelt und damit im Wesentlichen bei allen Kassen gleich. Dazu gehört beispielsweise, welche Medikamente, Untersuchungen und Behandlungen die Patienten bekommen, zu welchen Ärzten und in welche Krankenhäuser sie gehen können. Wer auf eine robuste Gesundheit zählen kann und auf Zusatzabgebote wie Akupunktur verzichten will, kann sich deshalb bei der Kassenwahl durchaus in erster Linie an der Höhe des Beitragsatzes orientieren.

Zusatzleistungen machen den Unterschied
Versicherte, die unter einer chronischen Erkrankung leiden oder generell häufiger zum Arzt gehen, sollten sich dagegen vor allem an den so genannten Zusatzleistungen orientieren. Denn dabei unterscheiden sich die Krankenkassen deutlich: Von Akupunktur über Rückenschule bis hin zu neuen Therapien bei Neurodermitis und Schuppenflechte - häufig lohnt es sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und bei der Entscheidung für eine bestimmte Krankenkasse zu berücksichtigen. Aber Vorsicht: Oft werden bestimmte Leistungen nur im Rahmen von Modellvorhaben angeboten und sind deshalb zeitlich befristet. Eine Nachfrage bei der Kasse lohnt sich in jedem Fall.

Vorsicht mit Bonusprogrammen - Selbstbehalt
Vom Gesetz her eigentlich nur für freiwillig Versicherte erlaubter Tarif. Da die AOKs ihre Bonusprogramme aber als Erprobungsregelung deklarieren, sind Ausnahmen möglich.
Wer auf seine Gesundheit achtet, den belohnt die Krankenkasse. Nach diesem Prinzip funktionieren die Bonusprogramme, die mittlerweile von rund 80 Prozent der Kassen angeboten werden. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, sich im Sportverein oder Fitnessstudio plagt, darf sich dann über Geschenke, wie beispielsweise über eine Moor-Wärmeflasche, ein Antischnarchmittel oder ein Massiergerät freuen.
Einige Bonusprogramme entpuppten sich allerdings unter dem kritischen Blick der Stiftung Warentest als Mogelpackungen: Bei 15 der 17 AOKs beispielsweise müssen sich die Bonussammler gleichzeitig für eine Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) in der Krankenversicherung entscheiden. Eine riskante Wette für die Versicherten, denn nur wer gesund bleibt, spart wirklich. Mit ein paar Arztbesuchen wird aus dem Bonusprogramm schnell ein Minusprogramm - der Patient zahlt unter Umständen eher drauf.

Finger weg von Selbstbehalttarifen

Private Zusatzversicherungen: Relativ neu im Angebot der Krankenkassen: z.B. für Heilpraktiker, Zahnarzt und Krankenhaus.

Was ist dran?
Einen Rüffel erteilten die Spezialisten von Warentest einem der jüngsten Kinder der Gesundheitsreform, dem Selbstbehalttarif für freiwillig Versicherte. Um diese oft besser Verdienenden in der gesetzlichen Krankenversicherung halten zu können, dürfen die Kassen Ihnen Tarife mit Eigenbeteiligung anbieten. Dabei trägt der Patient die Behandlungkosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst und muss im Gegenzug der Kasse nur einen ermäßigten Beitragssatz (rund 75 bis 80 Prozent) bezahlen.
Der Haken dabei: Bei den meisten Kassen (mit Ausnahme der AOKs) ist der Selbstbehalt gekoppelt an das Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet: Sie werden wir ein Privatpatient behandelt, bekommen von Ihrem Arzt eine Rechnung gestellt, die Sie auch zuerst mal aus eigener Tasche bezahlen und bei Ihrer Kasse einreichen. Die erstattet aber nur Kosten bis zur Höhe des Kassensatzes - war die Behandlung teurer, bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.

Private Krankenzusatzversicherungen
Auch gesetzlich Versicherte müssen nicht völlig auf private Leistungen verzichten: Private Ergänzungsversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten - auch wenn die Gesetzliche nicht einspringt.

Seit kurzem dürfen Krankenkassen ihren Versicherten auch private Zusatzversicherungen anbieten, beispielsweise für Brillen und Kontaktlinsen, für die Behandlung beim Zahnarzt und beim Heilpraktiker oder auch für Auslandsreisen. Die gesetzliche Kasse ist dabei allerdings nur Vermittler; sie vereinbart mit einer bestimmten privaten Versicherung einen Gruppenrabatt - also günstige Konditionen für ihre Mitglieder, die so deutlich weniger bezahlen als wenn sie einen Einzelvertrag bei einem privaten Unternehmen abschließen. Nach Angaben der Kassen sparen sich Versicherte dadurch zwischen fünf und 15 Prozent des Versicherungsbeitrags.

Zusatzversicherung - ja oder nein?
Ob sich die Zusatzversicherung für Sie lohnt, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Überschlagen Sie, wie viel Sie beispielsweise für Zahnbehandlungen im Jahr aus der eigenen Tasche zahlen müssen und vergleichen Sie diese Summe mit den Kosten für eine private Zahnzusatzversicherung. Liegt sie drunter, lassen Sie die Finger davon.

Vorsicht beim Kassenwechsel
Der Gruppenrabatt für eine private Zusatzversicherungen ist an eine bestimmte Krankenkasse gebunden. Wer die Kasse wechselt, verliert damit auch die Sonderkonditionen - es sei denn, die neue Kasse kooperiert mit der gleichen privaten Versicherung.

Pro und Contra - die Private KV
Gerade für junge, gut verdienende Singles ist die Private KV verlockend: Deutlich mehr Leistungen bei deutlich geringeren Beitragssätzen als in der Gesetzlichen. Da sich die Beiträge in der Privaten KV nicht am Einkommen, sondern an Alter und Geschlecht des Versicherten orientieren, können sich beispielsweise junge Männer auf diesem Weg schnell einige Hundert Euro im Jahr sparen. Auf lange Zeit gesehen, kann dieser finanzielle Vorteil allerdings schnell zusammenschrumpfen. Für Familien mit Kindern zum Beispiel wird's in der Privaten KV teuer: Denn im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse sind hier Ehegatten und Kinder nicht kostenlos mitversichert.

Was sie außerdem berücksichtigen sollten: Es bleibt nicht lange bei niedrigen Beiträgen. Wer vor 30 Jahren in die Private KV eingestiegen ist, zahlt heute nicht selten doppelt soviel wie zu Beginn. Und gerade im Alter können die steigenden Beiträge immer mehr zum Problem werden, falls man nicht ausreichend vorgesorgt hat. Durch die Gesundheitsreform 2000 wurden die Versicherer zwar gezwungen, höhere Rückstellungen fürs Alter zu bilden. Ob das angesichts der wachsenden Kosten im Gesundheitswesen und der steigenden Lebenserwartung ausreicht, ist vorerst noch fraglich.

Wichtig für Wechsler:
Vergleichen Sie, wie sich die Beitragssätze der betreffenden Krankenversicherung in den letzten Jahren entwickelt haben: Für starke Sprünge gibt's Minuspunkte. Auch wenn die Beiträge seit Jahren relativ stabil geblieben sind, ist Vorsicht angesagt: Hier steht wahrscheinlich bald eine kräftige Erhöhung ins Haus.

Wer unter Allergien oder chronischen Krankheiten leidet, hat meist schlechte Karten: Viele Private nehmen diese "Dauerpatienten" erst gar nicht auf - und wenn, dann nur mit saftigen Risikozuschlägen. Trotzdem sollten Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf keinen Fall Erkrankungen verschweigen. Damit riskieren Sie, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. 

Wichtigste Kundenvorteile

  • Vorteil 1 - Nach den besten Leistungen für Ihre Person
  • Vorteil 2 - Ständige Preisvergleiche
  • Vorteil 3 - Aktuelle Marktübersicht

Preisliste

Beschreibung               Versicherte       Preis für Leistungen
 Versicherer 1 Person   Vollversicherung
 Versicherer 2 Familie       Zusatzversicherung
 Versicherer 3 Kinder   Spartentrennungen

 

Ergänzender Versicherungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung nach unseren Tarifen AZ und AZ PLUS.


Tarif AZ
Im Rahmen des Tarifs AZ werden nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten für nachfolgende medizinisch notwendige Leistungen erstattet:

Zahnersatz (z.B. Prothesen, Brücken) einschl. Zahnkronen zu 30% der im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Versorgung berechenbaren Kosten, zusammen mit der GKV-Leistung aber nicht mehr als 90% der Gesamtkosten. Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Rahmen des tariflichen Preis- und Leistungsverzeichnisses berechnet werden.
Brillen (einschl. Fassungen) oder Kontaktlinsen zu 80% der verbleibenden Kosten, höchstens jedoch 250,-- € im Kalenderjahr.
Sonstige kleine Hilfsmittel (z.B. Bruchbänder, Bandagen) und große Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle) zu 50% der von der GKV getragenen Kosten, zusammen mit der GKV-Leistung aber nicht mehr als 80% der Gesamtkosten.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wird in Anpassung an die Regelungen des Sozialgesetzbuches V ein Krankenhaustagegeld von 17,-- € für höchstens 14 Tage im Kalenderjahr gezahlt. Auch die Mehrkosten der allgemeinen Pflegeklasse bei der Behandlung in einem anderen Krankenhaus als in der ärztlichen Einweisung angegeben sind Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Kurzfristiger Auslandsreiseversicherungsschutz für medizinisch notwendige ärztliche Behandlung, Arznei- und Verban€ittel, Heilmittel, stationäre Behandlung, evtl. erforderliche Transport- oder Überführungskosten oder auch entstandene Bestattungskosten (Überführungs- oder Bestattungskosten bis zu 20.000,-- €). Zu dem Versicherungsschutz aus der Auslandsreisekrankenversicherung sind die Vorleistungen der GKV nicht Bedingung.

Weitere Regelungen zu den einzelnen Punkten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, Teil II und Teil III.


Tarif AZ PLUS
Der Tarif gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, bestehend aus
Teil I - Musterbedingungen 1994 (MB/KK 94) und
Teil II - Tarifbedingungen.
Aufnahmefähigkeit
In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen aufgenommen werden, die aufgrund eigener Mitgliedschaft oder im Rahmen der Familienhilfe bei einem deutschen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und zusätzlich bei der Concordia Krankenversicherung nach dem Tarif AZ versichert sind. Endet das Versicherungsverhältnis nach Tarif AZ, so endet zum gleichen Zeitpunkt auch das Versicherungsverhältnis nach dem Tarif AZ PLUS.

Versicherungsleistungen

Einlagefüllungen (Inlays)
Erstattungsfähig sind die Mehrkosten für Einlagefüllungen, sofern sie medizinisch notwendig sind und die GKV sich in Höhe der Beträge an den Kosten beteiligt, die für konventionelle (plastische) Füllungen entstanden wären. Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Differenzkosten. 
Die Leistungen sind begrenzt auf 500,-- Euro (entsprechend 977,92 €) je Versicherungsjahr.
Beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an diesen Kosten, so entfällt auch eine Kostenerstattung seitens der Concordia Krankenversicherung. 
Kosten für die Anfertigung von Zahnersatz sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieses Tarifs.

Krankenhausbehandlung
Bei medizinisch notwendiger stationärer Krankenhausbehandlung wird zum Ausgleich der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson für versicherte Kinder (bis zum 14. Lebensjahr) ein Krankenhaustagegeld von täglich 25,-- Euro (entsprechend 48,90 €) gezahlt. Die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus ist durch Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen.
Krankentransporte
Erstattet wird die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung nach § 60 Sozialgesetzbuch V (SGB V) bei Krankentransporten zum und vom Krankenhaus bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung oder bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus.
Ist keine Zuzahlung zu leisten, entfällt auch eine Leistung aus diesem Tarif.

Heilmittelanwendungen
Die im Rahmen einer kassenärztlichen Versorgung nach Vorleistung der GKV vorgesehene Zuzahlung nach § 32 SGB V für Heilmittel wird zu 100% ersetzt.
Ist keine Zuzahlung zu leisten, entfällt eine Leistung aus diesem Tarif.
Heilpraktikerbehandlung
Erstattungsfähig sind die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlungen durch Heilpraktiker (siehe § 4 Abs. 2 MB/KK94) bis zu den Höchstsätzen des GebüH 85.
Ersetzt werden von den o.a. Aufwendungen einschl. der zugehörigen Medikamente insgesamt 80% bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 500,-- Euro (entsprechend 977,92 €).

Kurbehandlung
Bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer einen täglichen Zuschuß von 10,-- Euro (entsprechend 19,56 €), sofern auch der gesetzliche Versicherungsträger hierfür Leistungen erbringt. Die Vorleistung eines Rentenversicherungsträgers wird dabei der Vorleistung der GKV gleichgestellt.
Ein Anspruch auf diese Leistung besteht erstmalig 2 Jahre nach Versicherungsbeginn und ist begrenzt auf eine Dauer von 28 Tagen im Versicherungsjahr. 

Kurzfristige Auslandsreisen
Endet der Auslandsreise-Versicherungsschutz nach Tarif AZ, kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen die Heimreise aber nicht antreten, so werden die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung solange übernommen, bis eine Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person möglich ist.

Anpassung des Versicherungsschutzes
Der Versicherer ist unter der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 AVB berechtigt, auch tariflich vorgesehene Höchstbeträge mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres, den veränderten Verhältnissen anzupassen. Änderungen nach Satz 1 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt, sofern nicht mit Zustimmung des Treuhänders ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.

 

Formular zur Anforderung weiterer Informationen

Aus Kostengründen können wir Angebote und Prospekte nur Gebührenpflichtig versenden, für Kunden selbstverständlich Kostenfrei!

Die einmalige Angebotsfindung für nur 15,00 €.

Senden Sie mir zusätzliches Informationsmaterial über das Produkt = 3 Euro

Senden Sie mir zusätzliche Information über Ihre Unternehmen = 5 Euro

Ich möchte von einem Versicherungsfachmann kontaktiert und beraten werden, im  Postleitzahlengebiet 56 kostenfrei.

Kontaktinformation

Treffen Sie Ihre Wahl, und teilen Sie uns mit, wie wir Sie erreichen können.

Um Angebote zu Erhalten bitten wir um Name, Adresse, Telefon, FAX und E-Mail-Adresse!!!

Klicken Sie Ihr um uns eine Mail-Anfrage zu senden: lesch @ VLP.de

 

 

Bitte geben Sie die folgenden Angaben zur versicherten Person ein:

Name:  
Geburtsdatum:  
Geschlecht:   Männlich Weiblich
Beitragssatz Aktuell
Bundesland
Arbeitsplatz
Jahrgang
Krankenkasse
 
Der Auszahlungsbetrag soll im Endalter mit   Jahren sein
oder alternativ eine Laufzeit von    Jahren haben
Eine Rentenzahlung soll im Endalter mit   Jahren beginnen

 

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Stand: 13. Juli 2007