
| |
Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung und Auslandskrankenversicherung - nicht alle Reiseversicherungen, die angeboten werden, machen auch wirklich Sinn.
Vorsicht bei den "Rundum-sorglos-Paketen", mit denen viele Reisebüros werben. Sie enthalten oft überflüssige
Angebote. Einzig wichtig für den Urlaub: die Auslandskrankenversicherung (AKV) und die Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV). Wenn man diese einzeln abschließt, fährt man meist billiger.
Leistungen der AKV
Kosten für Arzt, Medikamente, ambulante und stationäre Behandlung im Krankenhaus, sowie Rücktransport (falls ärztlich verordnet). Nicht enthalten: Leistungen für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte. Die AKV ist vor allem für gesetzlich Versicherte wichtig: Krankenkassen übernehmen nämlich die Behandlungskosten nur bis zu dem Betrag, der dabei im Inland angefallen wäre. Für privat Versicherte lohnend: die Übernahme der Kosten für den Rücktransport. Der ist nämlich oft in der privaten Versicherung nicht inbegriffen.
Leistungen der RRKV:
Stornokosten, Kosten für krankheitsbedingt verspätete Rückkehr, Kosten für frühzeitigen Abbruch der Reise.
Tipp:
Jahresverträge sind in der Regel billiger und lohnen sich vor allem, wenn man mehr als einmal im Jahr verreist. Eine RRKV ist besonders bei teuren Urlauben empfehlenswert. Stornokosten von bis zu 80% fallen dann nämlich ganz schön ins Geld. Wichtig: Die Police muß spätesten 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen sein.
Und noch ein Tipp: Finger weg von Reisegepäckversicherungen! Wenn Sie alle Ausschlusskriterien erfüllen, brauchen Sie keine Versicherung mehr.
Wichtigste Kundenvorteile
- Vorteil 1 - Nach den besten Leistungen für Ihre Person
- Vorteil 2 - Ständige Preisvergleiche
- Vorteil 3 - Aktuelle Marktübersicht
LINKS:
Sie brauchen eine Günstige
Auslandsreisekrankenversicherung;
Reiserücktrittskostenversicherung oder Reisegepäckversicherung
Preisliste
| Beschreibung |
Versicherte |
Preis für
Leistungen |
| Versicherer SDK |
Person |
7,50 EURO für ein Jahr |
| Versicherer SDK |
Familie |
ab 15,00 € für ein Jahr |
| Versicherer SDK |
Tag |
0,70 € pro Tag |
|
|
"Umfassender Versicherungsschutz weltweit"
Im Zuge der Globalisierung wird die "Welt immer kleiner".
Auslandsreisen, privat oder geschäftlich, sind für viele Ihrer Kunden an der Tagesordnung.
Da Ihre Kunden auch im Ausland zumindest den Versicherungsschutz erwarten, den sie in Deutschland gewohnt sind,
benötigen Sie als Fachmann/ -frau ein breitgefächertes Angebot an Tarifen, um diesen individuellen
Bedürfnissen gerecht zu werden.
Mit der DKV verfügen Sie über einen Partner, der Ihnen diese Vielfalt an Tarifen gewährleistet.
Die Welt wird immer kleiner. Skifahren in der Schweiz, Treckingurlaub
in Asien oder für mehrere Jahre beruflich in die USA - für viele
Ihrer Kunden gehören Auslandsreisen zum Lebensstil. Als
Versicherungsexperte müssen Sie darauf reagieren. Mit der DKV
bieten Sie jedem Kunden auch für das Ausland den
Versicherungsschutz, den er in Deutschland gewohnt ist -
individuell und kostengünstig.
Urlaub ohne Probleme
Wer im Urlaub krank wird, kann sehr schnell vor großen
finanziellen Problemen stehen. Denn die gesetzlichen
Krankenversicherungen zahlen längst nicht alles. Mit der DKV
sorgen Sie dafür, daß Ihre Kunden nicht auf den Krankheitskosten
sitzenbleiben: Krankenversicherungsschutz im Ausland für die
ganze Familie - pauschal und preiswert.
Sicherheit für Globetrotter
Wer länger als 3 Monate ins Ausland geht, braucht einen
Versicherungsschutz, der über die üblichen
"Urlaubs-Wehwehchen" hinausgeht. Mit den Tarifen der DKV
können Sie jedem Kunden eine maßgeschneiderte
Krankenversicherung anbieten, die ihn auch im Ausland zum
Privatpatienten macht.
Arbeiten im Ausland
Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter regelmäßig im Ausland
einsetzen, bietet die DKV spezielle Firmentarife an. Je nach Dauer
und Umfang können Sie für jeden einzelnen Mitarbeiter genau den
Versicherungsschutz anbieten, den er braucht.
Deutschland-Reisende aus dem Ausland
Auch Ausländern, die sich - beruflich oder privat - für längere
Zeit in Deutschland aufhalten, können Sie mit der DKV privaten
Krankenversicherungsschutz bieten. Dauert der Aufenthalt länger,
ist sogar der spätere Beitritt in die
Krankheitskosten-Vollversicherung möglich.
|  |
|
Tarif ARE-
Der private und leistungsstarke Krankenschutz bei Urlaubs- und Geschäftsreisen
bis zu 6 Wochen je Reise zum Jahresbeitrag ab 8,50 EUR (16,62 €) pro Person.
Mit automatischer Verlängerung und 24-Stunden-Notruf-Service!
Und das sind die wichtigsten Informationen zum Tarif ARE:
Beitrag

 |
0-59
Jahre 8,50 EUR (16,62 €) pro Jahr |

 |
ab
60 Jahre 17,00 EUR (33,25 €) pro Jahr |

 |
ab
70 Jahre 34,00 EUR (66,50 €) pro Jahr |
 |
| Leistungsdauer |
 |
bis
zu 6 Wochen je Auslandsreise, ob geschäftlich oder privat.
Ist bei Ablauf des Versicherungsschutzes die versicherte Person wegen
Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die
Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so
lange, bis sie wieder transportfähig ist |
 |
| Leistungsumfang |
 |
100%
der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre
Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung.
Nach einem Unfall gibt es Kostenersatz für Hilfsmittel zu 100%; für
unfallbedingten provisorischen Zahnersatz und Reparaturen an
vorhandenem Zahnersatz bis zu 50% des Rechnungsbetrages, max. 250 EUR
(488,96 €). Außerdem hat man bei einem Krankenhausaufenthalt im
Ausland die Wahl: Entweder man läßt sich die Aufwendungen erstatten
oder nimmt das Krankenhaustagegeld von 25 EUR (48,90 €) pro Tag in
Anspruch.
Es werden auch die Transportkosten übernommen für notwendige
Blutkonserven und für lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen
wurden oder verdorben sind |
 |
| Krankenrücktransport |
 |
100%
der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer
Notwendigkeit (ohne vorherige Leistungszusage 80% der Mehrkosten); bis
500 EUR (977,92 €) ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit,
wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im
Ausland länger als 14 Tage dauern würde |
 |
| Im
Todesfall |
 |
bis
10.000 EUR (19.558,30 €) der Überführungskosten
bis 10.000 EUR (19.558,30 €) der Bestattungskosten im Ausland |
 |
| Geltungsbereich |
 |
Der
Versicherungsschutz gilt weltweit. Als Ausland gilt nicht das
Staatsgebiet, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben und nicht die
Bundesrepublik Deutschland |
 |
| Höchstaufnahmealter |
 |
kein
Höchstaufnahmealter |
 |
| Wann
beginnt der Vertrag ? |
 |
Der
Vertrag beginnt am ersten eines Monats und verlängert sich
automatisch um ein Jahr, außer bei Kündigung |
 |
| Wann
beginnt der Versicherungsschutz ? |
 |
Der
Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt,
jedoch nicht vor Abschluß des Versicherungsvertrages und nicht vor
Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Er endet mit Beendigung des
Auslandsaufenthaltes, spätestens nach Ablauf der sechsten Woche
des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Beendigung des
Versicherungsvertrages |
Mit dem Tarif ARF der DKV ist man das ganze Jahr bei Urlaubsreisen bis zu 6
Wochen Dauer im Ausland versichert - egal wohin und wie oft man fährt. Auch
Geschäftsreisen sind mitversichert. Beim Tarif ARF ist sogar die gesamte
Familie versichert. Und das besondere: Egal, wo man ist - der weltweite
Notruf-Service der DKV hilft weiter.
Und das sind die wichtigsten Informationen zum Tarif ARF der DKV:
 |
| Beitrag |

 |
0-59
Jahre 36 €/Jahr für die ganze Familie |

 |
60-69
Jahre 72 €/Jahr für die ganze Familie |
 |
maßgeblich
ist das Alter des ältesten Familienmitglieds. Als Familienangehörige
gelten der Ehepartner oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner und minderjährige Kinder
(auch Stief- und Adoptivkinder) |
 |
| Leistungsdauer |
 |
bis
sechs Wochen je Auslandsaufenthalt.
Ist bei Ablauf des Versicherungsschutzes die versicherte Person wegen
Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die
Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so
lange, bis sie wieder transportfähig ist |
 |
| Leistungsumfang |
 |
100%
der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre
Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung.
Nach einem Unfall gibt es Kostenersatz für Hilfsmittel zu 100%; für
medizinisch notwendigen provisorischen Zahnersatz und Reparaturen an
vorhandenem Zahnersatz bis zu 50% des Rechnungsbetrages. Außerdem hat
man bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland die Wahl: Entweder man
läßt sich die Aufwendungen erstatten oder nimmt das
Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag in Anspruch.
Es werden auch die Transportkosten übernommen für notwendige
Blutkonserven und für lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen
wurden oder verdorben sind |
 |
| Krankenrücktransport |
 |
100%
der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer
Notwendigkeit (ohne vorherige Leistungszusage max. 10.225,84 EUR
(20.000 €)); bis 511,29 EUR (1.000 €) ohne Nachweis einer
medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre
Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde.
Mehrkosten für den Rücktransport der mitversicherten Begleitperson
bei medizinischer Notwendigkeit |
 |
| Im
Todesfall |
 |
bis
10.225,84 EUR (20.000 €) der Überführungskosten
bis 10.225,84 EUR (20.000 €) der Bestattungskosten im Ausland |
 |
| Geltungsbereich |
 |
Der
Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch nicht in dem Land,
dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen ständigen
Wohnsitz haben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der
EU oder neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit,
haben Sie auch Versicherungsschutz in Ihrem ausländischen Heimatland |
 |
| Höchstaufnahmealter |
 |
69
Jahre |
 |
| Wann
beginnt der Vertrag ? |
 |
Der
Vertrag beginnt am ersten eines Monats und verlängert sich
automatisch um ein Jahr, außer bei Kündigung |
 |
| Wann
beginnt der Versicherungsschutz ? |
 |
Der
Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, nicht vor
Abschluß des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des Beitrages,
nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Er endet mit Beendigung
des Auslandsaufenthaltes, spätestens nach Ablauf der sechsten Woche
des Auslandsaufenthaltes bzw. Beendigung des Versicherungsvertrages |
Wer für seinen Urlaub den zuverlässigen Krankenschutz sucht, der alle
Eventualitäten abdeckt, liegt mit dem Tarif AS6 richtig. Dieser gilt weltweit
und bietet preiswerten Schutz zum Pauschalpreis. Beim AS6 sind sogar Dienst-
und Geschäftsreisen mitversichert.
Der internationale Notrufservice gilt nicht für den Tarif AS6.
Und das sind die wichtigsten Informationen zum Tarif AS6 der DKV:
 |
| Beitrag |

 |
0-59
Jahre 0,80 €/Tag |

 |
ab
60 Jahre 1,70 €/Tag |

 |
ab
70 Jahre 2,50 €/Tag |
 |
Mindestversicherungsdauer
10 Tage |
 |
| Leistungsdauer |
 |
bis
99 Tage.
Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen
Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich der
Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung über den Beendigunszeitpunkt
hinaus längstens für weitere 3 Monate |
 |
| Leistungsumfang |
 |
100%
der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre
Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung |
 |
| Krankenrücktransport |
 |
100%
der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer
Notwendigkeit, bis 1.000 € ohne Nachweis einer medizinischen
Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre
Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde |
 |
| Im
Todesfall |
 |
bis
20.000 € der Überführungskosten
bis 20.000 € Bestattungskosten im Ausland |
 |
| Geltungsbereich |
 |
Der
Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch nicht in dem Land,
dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen ständigen
Wohnsitz haben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der
EU oder neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit,
haben Sie auch Versicherungsschutz in Ihrem ausländischen Heimatland |
 |
| Höchstaufnahmealter |
 |
kein
Höchstaufnahmealter |
 |
| Wann
beginnt der Vertrag ? |
 |
Der
Vertrag beginnt mit dem Tag der Einzahlung des Beitrages und endet mit
Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer bzw. mit der Beendigung des
Auslandsaufenthaltes |
 |
| Wann
beginnt der Versicherungsschutz ? |
 |
Der
Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag angegebenen Tag der
Abreise in das Ausland, nicht vor Abschluß des
Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des Beitrages, nicht vor
Beginn des Auslandsaufenthaltes. Er endet nach Ablauf der vereinbarten
Dauer |
Formular zur Anforderung
weiterer Informationen
Aus Kostengründen können wir Angebote und
Prospekte nur gebührenpflichtig versenden, für Kunden selbstverständlich
kostenfrei!
Die einmalige Angebotsfindung für nur 15,- €.
Senden Sie mir zusätzliches Informationsmaterial
über das Produkt = 3 Euro
Senden Sie mir zusätzliche Information über
Ihre Unternehmen = 5 Euro
Ich möchte von einem Versicherungsfachmann
kontaktiert und beraten werden - im Postleitzahlengebiet 56 kostenfrei.
Kontaktinformation
Treffen Sie Ihre Wahl und teilen Sie uns mit, wie wir Sie erreichen können.
Um Angebote zu erhalten bitten wir um Name, Adresse, Telefon, FAX und
E-Mail-Adresse
Klicken Sie hier um uns eine Mail-Anfrage zu senden: lesch@VLP.de
|